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Zwischen der kostenlosen Google Tag Manager Version und GTM360 gibt es eigentlich nur wenige Unterschiede. Dies ist wahrscheinlich auch der Grund, dass dieses Produkt der 360 Suite nicht separat als eigenständiges Produkt verkauft wird, sondern nur in Verbindung mit Google Analytics 360 - quasi als kostenlose Zusatzleistung angeboten wird.

Die wenigen Unterschiede zur kostenlosen GTM Version bieten dennoch einige interessante Vorteile für größere Firmen:

  • Service-Level-Agreement (SLA)
    Ähnlich wie bei Analytics bietet Google nur bei der 360 Version des Tag Managers entsprechenden Support und ein Service-Level-Agreement. Siehe hierzu die SLA Bedingungen unter https://support.google.com/tagmanager/answer/6357156
  • Unlimitierte Anzahl von Workspaces
    Während die kostenlose GTM Version eine maximale Anzahl an drei Workspaces zulässt, ist die Anzahl an Workspaces in GTM360 unlimitiert. Workspaces erleichtern die gleichzeitige Zusammenarbeit mehrerer Nutzer an einem Container. So kann man Änderungen in einem Workspace separat konfigurieren, testen und zu einem späteren Zeitpunkt publizieren. Updates, die in einem anderen Workspace implementiert wurden, können mit dem eigenen Container abgeglichen werden. In jedem Fall ein sinnvolles Feature, wenn mehrere Parteien Container Updates bearbeiten, testen und publizieren.
  • Workflows mit Genehmigung
    In der 360 Version des Google Tag Managers gibt es zusätzlich die Möglichkeit, den Container Update Workflow strikter zu handhaben. Ein Nutzer kann Updates in einem Workspace konfigurieren und dann zur Genehmigung  übermitteln. Daraufhin können Nutzer mit "approval" Rechten, diese Änderungen bestätigen und letztendlich mit "publish" Rechten, die neue Container-Version live stellen.
     
  • Container Zones
    Das nur in der GTM360 Version vorhandene Feature der Container Zones dient dazu, bestimmten Nutzern nur eingeschränkte Rechte für das Setup von Tags zu geben. Eine Container-Zone ist hierbei quasi ein "Unter-Container", der in Bezug auf diverse Kriterien eingeschränkt werden kann. Hierunter fällt die Einschränkung auf bestimmte URLs der Webseite sowie die Limitierung auf ausgewählte Tag-, Trigger- und Variablen-Typen. So könnte man beispielsweise einer Externen-Agentur Rechte geben, selbst im Tag Manager einen Image Pixel auf der Bestellbestätigungsseite zu implementieren - JavaScript, andere Tags oder das Einbinden von Tags auf anderen Seiten könnte man jedoch blockieren.